Zufällig geriet ein ausgesprochen interessanter Blogpost in mein Blickfeld. Da geht es zwar nicht unbedingt um die unkontrollierte (und in meinen Augen total sinnlose) Vermehrung des Apostrophs in der deutschen Alltagssprache, die Orthogräfin widmete sich hier aber ganz konkret einem Anwendungsbeispiel, das auch mir die Tränen in die Augen treibt: ein Strichlein vor einem ganz harmlosen Plural-s.
Während Schüler im Englisch-Unterricht diesen kleinen, feinen Strich beim Genitiv-s gerne vergessen, läuft der Apostroph im deutschen Genitiv immer mehr zu (inflationärer) Hochform auf − was gar nicht notwendig wäre, denn offiziell gibt es ihn an dieser Stelle nicht mehr. Bis zum 19. Jahrhundert war er im Genitiv allerdings noch absolut üblich. Im Einzelhandel erinnert man sich so gerne daran, dass es immer mehr Geschäfte, Restaurants und Dienstleister − die ein oder andere Marke ebenfalls − gibt, die den Apostroph im Namen führen. Und ich spreche nicht vom Apostroph nach Eigennamen, die auf s enden, denn dort steht er als Auslassungszeichen für eben jenes Genitiv-s. In allen anderen Fällen ist er überflüssig! Vor einem Plural-s ist er sogar noch mehr als das, nämlich grundfalsch. Der Apostroph ist ein Auslassungszeichen und sein Gebrauch sehr genau festgelegt, wie man auf Seite 98 der vom deutschen Rechtschreibrat niedergeschriebenen Regeln nachlesen kann (in denen übrigens dem überflüssigen Genitiv-s nach Eigennamen sogar extra eine klitzekleine Möglichkeit eingeräumt wird).
Und weil jetzt das Oktoberfest naht: Auch das Wort ‚Wiesn‘ − in München die gängige Bezeichnung für das Volksfest − braucht keinen Apostroph!